Allgemeine Geschäftsbedingungen
tintenfisch text & konzept Bettina Kelm


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die von der Texterin erstellten Konzeptionen und Texte sind Werke im Sinne des Urheberrechts. Nutzungsrechte verbleiben bei der Texterin, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

1.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber über, sobald die Leistung des Texters vollständig abgegolten ist (Datum des Honorareingangs). Nutzungsrechte werden, sofern nicht anders vereinbart, nur in einem territorial, zeitlich oder inhaltlich begrenzten Umfang übertragen. Der Nutzungsumfang wird für jedes Projekt im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich definiert.

1.4 Jede Nachahmung, auch von Teilen, der gelieferten Texte bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Autors. Ebenso die Vervielfältigung über das vereinbarte Maß hinaus bzw. in anderen Medien als den ursprünglich für eine Nutzung vorgesehenen.

1.5 Werden Texte in einem größeren Umfang genutzt als ursprünglich vereinbart, so ist der Texter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen grundsätzlich kein Miturheberrecht.


2. Auftragsabwicklung und Vergütung

2.1 Die Auftragsvergabe an tintenfisch text & konzept Bettina Kelm ist grundsätzlich nur in schriftlicher Form möglich.

2.2 Aufträge werden erst ab dem Zeitpunkt bearbeitet, zu dem eine gegengezeichnete Auftragsbestätigung mit einer Beschreibung des Leistungsumfangs vorliegt. Lieferfristen richten sich nach dem Datum der Freigabe dieser Auftragsbestätigung.

2.3 Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Honorar ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

2.4 Bei Zahlungsverzug kann der Texter Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

2.5 Für Leistungen Dritter, die der Texter als Mittler anbietet (zum Beispiel grafische Arbeiten, Übersetzungs-, Produktions-, Media- und Druckkosten) erhält der Texter eine Provision in Höhe von bis zu 15% des Auftragswertes.

2.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


3. Sonderleistungen, Nebenkosten

3.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Texterhonorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen, also Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen.

3.2 Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc. werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet.
3.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen.

3.4 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.


4. Abnahme, Belegmuster

4.1 Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.

4.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 5 kostenlose Belegexemplare. Der Texter ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz anzugeben.


5. Haftung

5.1 tintenfisch text & konzept Bettina Kelm verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers.

5.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Texter zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts.

5.3 Die Endfassung von Texten wird vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich, per Mail oder per Fax freigegeben. Nach sieben Tagen gerechnet ab Abgabe des Werks ohne Rückmeldung gilt der Text als freigegeben und abgenommen. Mit der Freigabe von Konzeptionen, Texten, Slogans, Produktnamen etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Texte, Slogans, Konzepte und andere Leistungen entfällt jede Haftung des Texters, ausgenommen die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.5 Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Texter nur, falls eine dementsprechende Überprüfung Bestandteil seines Auftrags war.

5.6 Der Texter behandelt die ihm überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags ist er verpflichtet, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.7 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5.8 Sofern der Texter Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

5.9 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.


6. Schlussbestimmungen

6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

6.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.